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Gesetzliche Gewährleistung – Verbraucherrechte

Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung

Wenn Sie als Verbraucher Waren kaufen, stehen Ihnen gesetzliche Rechte zu, falls das gekaufte Produkt mangelhaft ist oder nicht dem Kaufvertrag entspricht. Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen über Ihre Rechte sowie den offiziellen Hinweis der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung.

Offizieller Hinweis der Europäischen Union

Die folgende offizielle Grafik der Europäischen Kommission informiert über den gesetzlichen Verbraucherschutz beim Kauf von Waren innerhalb der Europäischen Union.

Offizieller Hinweis der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung in deutscher Sprache

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung, zu Ihren Rechten bei mangelhaften Waren und zu anderen Verbraucherrechten finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Union.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung →

Welche Rechte haben Sie bei mangelhafter Ware?

Nach tschechischem Verbraucherrecht können Verbraucher grundsätzlich Mängel geltend machen, die innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware auftreten. Dieser gesetzliche Schutz ist unabhängig von einer freiwilligen gewerblichen Garantie des Herstellers oder Verkäufers. Bei grenzüberschreitenden Käufen können außerdem zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Anwendung finden.

Wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist oder nicht dem Kaufvertrag entspricht, können Sie Ihre gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften geltend machen.

Je nach Art des Mangels und den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie Folgendes verlangen:

  • kostenlose Reparatur der Ware,
  • Ersatzlieferung mangelfreier Ware,
  • angemessene Minderung des Kaufpreises,
  • Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung des Kaufpreises.

Die konkreten Voraussetzungen für die Geltendmachung dieser Rechte richten sich nach den jeweils anwendbaren Verbraucherschutzvorschriften.

Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantie

Die gesetzliche Mängelhaftung ergibt sich unmittelbar aus dem anwendbaren Recht. Verantwortlich ist der Verkäufer. Für diesen gesetzlichen Schutz entstehen Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten.

Eine freiwillige gewerbliche Garantie kann vom Hersteller oder Verkäufer zusätzlich zu den gesetzlichen Verbraucherrechten angeboten werden. Dauer, Umfang und Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

Eine freiwillige Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher weder ein noch ersetzt sie diese.

Möchten Sie einen Mangel reklamieren?

Wenn Sie einen Mangel an einem gekauften Produkt feststellen, kontaktieren Sie uns bitte und beschreiben Sie das Problem. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen bei Ihrer Reklamation.

Für eine schnellere Bearbeitung empfehlen wir, Ihre Bestellnummer, eine Beschreibung des Mangels und gegebenenfalls Fotos beizufügen. Eine Rechnung oder Quittung ist nicht die einzige Möglichkeit, den Kauf nachzuweisen.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die gesetzlichen Verbraucherrechte beim Warenkauf. Der offizielle Hinweis der Europäischen Kommission ist oben abgebildet. Es gelten die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen haben Vorrang vor entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen.